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Allgemeine Geschäftsbedingungen der punktgenau-media GmbH (AGB)

1. Vertragsbeziehungen
Diese AGB gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der punktgenau-media GmbH (nachfolgend "Verlag" genannt) und ihren Kunden. Die Vertragsbeziehung zwischen der punktgenau-media GmbH (nachfolgend auch PGM genannt) und den Anzeigenpartnern begründet sich auf schriftlichen Vertrag (Anzeigenauftrag). Die Gültigkeit fernmündlich geschlossener Verträge richtet sich im Zweifel nach der von der PGM erstellten und übermittelten Auftragsbestätigung. Vertragsgegenstand sind zumeist die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen des Werbetreibenden sowie redaktionelle Beiträge in den Print- und/oder Onlinemedien des Verlages.

2. Anzeigenplatzierung und Anzeigenformat
(1) Eine vertraglich festgelegte Anzeigenplatzierung kann nur für Anzeigen in den hauseigenen Formaten (siehe Anzeigenauftrag) 1/3 Seite, 1/2 Seite und 1/1 Seite gewährt werden. Für die Anzeigen in dem Format 1/4 gilt dies nicht. Die verbindliche Zusage der Anzeigenplatzierung wird nur realisiert, wenn diese auf dem Auftrag vermerkt wurde. Der Verlag behält sich das abschließende Recht vor, die Zusage unberücksichtigt zu lassen, wenn aus Sicht des Verlages wichtige Gründe dagegen sprechen.

(2) Für die Anzeigenformate der 1/3 Seite und der 1/1 Seite ist eine Beschnittzugabe von 3mm umlaufend zwingend erforderlich hinzuzugeben. Für die vom Kunden oder von einem vom Kunden beauftragten Dritten gelieferten Anzeigen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, wird keine Haftung übernommen. Es wird darauf hingewiesen, dass wichtige Inhalte zudem genügend Abstand (Minimum 3mm) zur Schnittkante haben müssen. Werden Anzeigen in einem vom Verlag nicht verwandten Anzeigenformat geliefert, hat der Verlag das Recht, diese den hauseigenen Formaten anzupassen oder den Auftrag abzulehnen. Die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe wird mithin der Preisgestaltung zugrunde gelegt.

(3) Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Magazins veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber zeitnah und noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag nicht auszuführen ist.

(4) Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Aufgrund der besonderen Vertragsbeziehung zu den Städten müssen Beilagen mit einer vorübergehenden Klebung mit dem Magazin verbunden werden. Die Kosten für diese Sonderleistung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Gründe, die zur Ablehnung eines Auftrages führen, werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

3. Anzeigengestaltung
(1) Bei Verwendung fertig gestalteter Anzeigen, die vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten eingereicht werden, garantiert der Verlag die geschäftsübliche Sorgfalt. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt und trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können.

(2) Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag, insbesondere aufgrund urheberrechtlicher, presserechtlicher sowie gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeigen durch deren Abdruck und Streuung ergeben.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Ferner verpflichtet er sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

(4) Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang.

(5) Für die vom Verlag zu gestaltenden Kundenanzeigen wird eine Kostenpauschale erhoben. Die durch den Verlag gestalteten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Verlages genutzt werden. Dies gilt für Veröffentlichung in allen Print- und Onlinemedien ebenso wie für Social Media.

(6) Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung für den unbefangenen Leser nicht als bezahlte Veröffentlichung erkennbar sind, werden vom Verlag mit dem Wort "Anzeige oder Promotion" gekennzeichnet.

(7) Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen.

(8) Druckbedingte Farbabweichungen führen nicht automatisch zu einem Anspruch auf Minderung des Rechnungsbetrages. Insbesondere bei den Printmedien ist die Verwendung des Vierfarbdrucks üblich. Sonderfarben können nicht gedruckt werden. Sie werden nach den üblichen Verfahren in den CMYK Farbraum konvertiert. Für eventuell auftretende optische Abweichungen zu der Sonderfarbe wird keine Haftung übernommen.

(9) Wird die exakte Einhaltung der Farbangaben Vertragsbestandteil des Anzeigenauftrages, hat der Kunde auf seine Kosten unaufgefordert einen farbverbindlichen Andruck seiner Anzeige nebst Datenlieferung beizubringen. Ein farbverbindlicher Andruck für eine vom Verlag zu erstellende Anzeige wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen die Übernahme der daraus entstehenden Kosten versandt.

(10) Bild- und Textmaterial, welches nicht unmittelbarer Bestandteil einer Anzeige ist, gilt als unverlangt eingegangen. Für unverlangt zugesandtes Bild- und Textmaterial wird vom Verlag keine Haftung übernommen. Der Verlag behält sich das Recht vor, eingegangenes Text- und Bildmaterial zu bearbeiten. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Darüber hinaus besteht auch keine Korrelation zwischen Veröffentlichung und dem Anzeigenpreis. Auch ist ein Anspruch auf eine besondere Platzierung des zusätzlich eingesandten Bildmaterials ausgeschlossen.

4. Ablehnungsrecht eingehender Anzeigen
Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses auch kurzfristig abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetzte oder behördliche Bestimmungen verstößt, oder deren Inhalt der Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet oder - deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder - die Anzeigen Rechte Dritter tangieren und daher mit einer Freigabe des Magazins demnach nicht zu rechnen wäre.

5. Terminierung
(1) Für die rechtzeitige Lieferung und einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen ist allein der Auftraggeber verantwortlich, sofern nicht laut Anzeigenauftrag etwas anderes vereinbart wurde. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig, in der Regel 10 bis 15 Werktage, vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten, die dem Verlag für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen.

(2) Eine vom Verlag gegebene Zusage bezüglich des Erscheinungstermins ist nur bindend, sofern sie in dessen Machtbereich liegt, da der Verlag in erster Linie an Vorgaben des Lizenzpartners gebunden ist. Der Verlag weist ausdrücklich darauf hin, dass er auf die von dem Lizenzgeber offerierten Termine keinen Einfluss hat.

(3) Der Rücktritt vom Vertrag aus diesem Grund ist nicht möglich. Für Terminverzögerungen, die sich aus der Zusammenarbeit mit dem Lizenzpartner ergeben, haftet der Verlag nicht. Die Bereitstellung von Anzeigen bis zu einem Jahr im Voraus wird als üblich erachtet. Ein verspätetes Erscheinen führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Minderung des Rechnungsbetrages. 

6. Anzeigenfreigabe
(1) Vom Verlag gestaltete Anzeigen gehen den Auftraggebern als Probeabzüge zur Freigabe zu. Eine Farbverbindlichkeit der Anzeige wird ausgeschlossen, es sei denn etwas anderes wurde vertraglich festgelegt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der in der Anzeige enthaltenen Daten. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist schriftlich mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung durch Stillschweigen als zum Druck erteilt. Gleiches gilt für die Freigabe farbverbindlicher Andrucke.

(2) Der Verlag haftet nicht für die Richtigkeit der Wiedergabe telefonisch aufgegebener Anzeigen und eventueller Änderungen. Die Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich eingereichter Anzeigen gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden diesem gesondert in Rechnung gestellt. Eingesandte Druckunterlagen oder Datenträger werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige.

7. Technische Veränderungen
Technische Veränderungen des Magazins, z. B. Format oder Papier, liegen im Ermessen des Verlages.

8. Preisgestaltung
(1) Es gelten die jeweils aktuellen Anzeigenpreise, die auf dem Anzeigenauftrag als Nettopreise aufgeführt sind. Der Rechnungsbetrag wird zehn Tage nach Rechnungsstellung fällig, sofern nicht im Einzelfall schriftlich ein anderes Zahlungsziel oder Vorauszahlung vereinbart sind. Auf Wunsch gehen dem Kunden Belegexemplare zu.

(2) Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

9. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt mit Drucklegung des Verlagsproduktes. Die zugegangene Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen und ist nicht skontofähig, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Ratenzahlung vereinbart wurde.

10. Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Forderungen aus Vertrag sind auch dann zu leisten, wenn Gegenansprüche oder etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden. Die Verrechnung ist nicht zulässig.

(2) Ausgehandelte Rabatte auf den Anzeigenpreis verlieren ihre Gültigkeit, sollte der Kunde auch nach wiederholter Zahlungsaufforderung nicht zahlen. Für Mahnverfahren werden dann die offiziellen Nettoanzeigenpreise zu Grunde gelegt. Bei Zwangsvergleichen und Insolvenzen entfallen eingeräumte Nachlässe ebenfalls.

11. Reklamation
(1) Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige in einem der nächsten turnusmäßig erscheinenden Magazine, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Reklamationen müssen innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang von Rechnung und Belegexemplar schriftlich beim Verlag geltend gemacht werden.

(2) Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten zu realisieren ist, und unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und des Gebots von Treu und Glauben in einem Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht.

(3) Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab Kenntnisnahme des Mangels. Die Kenntnisnahme wird mit der Drucklegung, sprich mit dem Erscheinen der Anzeige, gleichgesetzt.

12. Schadensersatzansprüche bei Rücktritt vom Vertrag
Ein grundsätzliches Recht zum Rücktritt bzw. Widerruf des Anzeigenauftrages (Vertrages) existiert nicht. Es gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Der Anzeigenauftrag kann innerhalb der gesetzlichen Frist und nur aus wichtigem Grund durch den Auftraggeber schriftlich widerrufen werden. In dem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die angefallenen Kosten (dazu zählen auch die bis dahin aufgewandte Arbeitszeit sowie Fahrtkosten) dem Verlag zu vergüten. In der Regel werden dem Auftraggeber 50 % des Anzeigenpreises als pauschale Aufwendungsvergütung in Rechnung gestellt. Bei Anzeigenstornierungen 20 Tage vor der planmäßigen Drucklegung wird der Anzeigenbetrag zu 80 % fällig.

13. Onlinemedien
(1) Für die von Kunden eingesandten Bild- und Textredaktionen übernimmt der Verlag keinerlei Gewähr. Der Kunde garantiert, dass alle von ihm eingereichten Bild- und Textredaktionen frei von Rechten Dritter sind.

(2) Allein der Kunde ist verantwortlich für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

(3) Haftungsansprüche gegen den Verlag, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Verlages kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

(4) Der Verlag behält es sich ausdrücklich vor, Teile der gelieferten Beiträge ohne gesonderte Ankündigung zu kürzen, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

14. Verlinkung mit anderen Webseiten und Onlinemedien 
Wir weisen darauf hin, dass Websites Dritter (externe Links) der Haftung der jeweiligen Betreiber unterliegen. Die PGM verlinkt nur Seiten, die zum Zeitpunkt der Verlinkung keine Rechtsverstöße erkennen lassen. Die PGM weist darauf hin, dass sie keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung der verlinkten Seiten hat. Die PGM distanziert sich daher ausdrücklich von allen inhaltlichen Änderungen, die nach der Linkssetzung auf den verlinkten Seiten vorgenommen werden. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Kenntnisnahme von Rechtsverstößen werden externe Links unverzüglich gelöscht.

15. Urheberrechte
In allen Publikationen achtet die PGM gezielt darauf geltendes Urheberrecht zu beachten. Für den Fall, dass es doch zu einer Urheberrechtsverletzung kommen sollte, wird die PGM umgehend Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die angezeigte Urheberrechtsverletzung nicht fortdauern zu lassen. Inhalte der Print- und Onlinemedien der PGM, die nicht gesondert gekennzeichnet sind, gehören dem Verlag. Eine Vervielfältigung dieser Inhalte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der PGM nicht gestattet.

16. Bildrechte
Extern eingereichte Fotoarbeiten dienen der Illustration redaktioneller Beiträge oder der Anzeigengestaltung. Extern eingereichte Fotos versieht die PGM, soweit bekannt, mit dem Quellennachweis des jeweiligen Fotografen/ des Unternehmens als Urheber, sofern schriftlich nichts anderes bestimmt wird. Mit Zusendung und Überlassung des Fotomaterials garantiert der Fotograf/ das Unternehmen, dass diese Fotos frei von Rechten Dritter sind und von der PGM zur Veröffentlichung in den verlagseigenen Print- und Onlinemedien verwandt werden dürfen. Sollte die PGM aufgrund dieses bestimmungsgemäßen Gebrauches dennoch wegen der Verletzung Rechte Dritter oder anderer Rechtsverstöße monetär in Anspruch genommen werden, stellt der Fotograf/ das Unternehmen die PGM frei und garantiert die Übernahme der damit verbundenen Kosten.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie mit Gewerbetreibenden ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages.

(2) Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so gelten an ihrer Stelle die allgemeinen Regelungen. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand der AGBs 2018

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